Seit dem 24. April gilt das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.
Die “Bundes-Notbremse” greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander über den Wert von 100 steigt. Der Bund hat per Gesetz die Maßnahmen festgelegt – Kommunen müssen diese ohne “Wenn und Aber” umsetzen.
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.
Piercing- und Tattoostudios in Bayern bleiben weiterhin geschlossen!